AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Bedingungen regeln sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen der Zeekei GmbH, Schoenauer Ring 6, 82269 Geltendorf/Kaltenberg (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Käufer“).
(2) Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Bestehen zwischen den Parteien ergänzende Vereinbarungen, insbesondere Rahmenverträge, gehen diese im Kollisionsfall den vorliegenden Bedingungen vor. Einzelaufträge haben Vorrang vor Rahmenverträgen.
(4) Der Verkäufer ist berechtigt, diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies dem Käufer zumutbar ist. Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Käufer nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die Änderungen als genehmigt.
(5) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und stellen lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Mit der Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst durch Annahme durch den Verkäufer zustande, entweder durch ausdrückliche Erklärung oder durch Auslieferung der Ware.
(3) Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die Auftragsbestätigung. Erfolgt kein Widerspruch binnen 24 Stunden nach Zugang, gilt deren Inhalt als genehmigt. Eine Rechnung ersetzt die Auftragsbestätigung, sofern keine gesonderte erfolgt.
(4) Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(5) Bei mehrsprachigen Fassungen ist ausschließlich die deutsche Version verbindlich.
§ 3 Rücktritt / Stornierung
(1) Eine Stornierung eines bereits bestätigten Auftrags bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
(2) Erfolgt eine Stornierung durch den Kunden, ist der Verkäufer berechtigt, folgende Stornogebühren zu berechnen:
bis 30 Tage vor Produktionsbeginn: 20 % des Auftragswertes
bis 14 Tage vor Produktionsbeginn: 50 % des Auftragswertes
nach Beginn der Produktion: bis zu 100 % des Auftragswertes, sofern entsprechende Kosten bereits entstanden sind.
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Kundenspezifische Produkte / Private Label
(1) Produkte, die nach kundenspezifischen Vorgaben hergestellt oder angepasst werden (z. B. Private Label, individuelle Rezepturen, Verpackungen oder Designs), sind von Rückgabe und Widerruf ausgeschlossen.
(2) Nach Beginn der Produktion ist eine Stornierung solcher Aufträge grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 5 Freigabe von Mustern und Designs
(1) Der Kunde ist verpflichtet, ihm zur Verfügung gestellte Muster, Entwürfe, Rezepturen, Verpackungsdesigns oder Produktionsfreigaben sorgfältig zu prüfen.
(2) Mit der schriftlichen Freigabe durch den Kunden gilt die Ausführung als genehmigt. Für nachträglich beanstandete Abweichungen, die der freigegebenen Vorlage entsprechen, übernimmt die Zeekei GmbH keine Haftung.
§ 6 Mindestbestellmengen
(1) Für bestimmte Produkte gelten Mindestbestellmengen (MOQ). Diese werden dem Kunden im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung mitgeteilt und sind verbindlich.
§ 7 Lieferung, Gefahrübergang und Annahme
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk gemäß den jeweils gültigen Incoterms.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Beginn der Verladung oder bei Annahmeverzug des Käufers auf diesen über.
(3) Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern diese dem Käufer zumutbar sind.
(4) Gerät der Käufer in Annahmeverzug, kann der Verkäufer die Ware auf Kosten des Käufers einlagern oder anderweitig verwerten. Pauschal können Lagerkosten in Höhe von 1 % des Warenwertes pro Monat verlangt werden.
(5) Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden.
(6) Lieferhindernisse aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.
(7) Der Verkäufer steht unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. Bei ausbleibender Belieferung ohne eigenes Verschulden ist er zum Rücktritt berechtigt.
§ 8 Preise und Kosten
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie etwaiger Neben- und Transportkosten.
(2) Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
(3) Der Verkäufer ist berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss wesentliche Kostenfaktoren (insbesondere Material-, Energie-, Transport- oder Lohnkosten) nachweislich verändern.
Preisanpassungen erfolgen nur in dem Umfang, in dem sich die genannten Kostenfaktoren tatsächlich verändern, und werden dem Käufer in Textform mit angemessener Frist vor Inkrafttreten angekündigt.
(4) Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 5 % ist der Käufer berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preisanpassung außerordentlich zu kündigen.
§ 9 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind zu den angegebenen Terminen ohne Abzug fällig.
(2) Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(3) Bei erkennbarer Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen oder Lieferungen auszusetzen.
(4) Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen Eigentum des Verkäufers.
(2) Verarbeitung oder Umbildung erfolgt im Namen des Verkäufers. Bei Verbindung mit fremden Sachen entsteht anteiliges Miteigentum.
(3) Forderungen aus Weiterveräußerung werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzufordern.
§ 11 Pflichten des Käufers
(1) Der Käufer hat alle gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Produktsicherheit und Kennzeichnung, einzuhalten.
(2) Bei Verstößen stellt der Käufer den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
(3) Der Käufer ist verantwortlich für die Einhaltung von Importvorschriften und trägt entsprechende Kosten.
§ 12 Mängelrechte
(1) Der Käufer hat die Ware unverzüglich zu prüfen und Mängel anzuzeigen.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche geltend zu machen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
(3) Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(4) Gewährleistungsansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres.
(5) Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der Haftungsregelung.
§ 13 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Geltendorf/Kaltenberg.
(2) Streitigkeiten über Qualitätsfragen können im Wege einer außergerichtlichen Klärung über die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern behandelt werden; die Anrufung staatlicher Gerichte bleibt zulässig.
(3) Ist der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(5) Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer als Referenz zu benennen, sofern dem nicht widersprochen wird.
Stand: April 2026
